AGB

Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungshilfe unserer Firma erbracht werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es gelten grundsätzlich nur die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Der Kunde übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.

  1. Wie kommt der Vertrag zustande

Zwischen FOTO-VIDEO RICHTER und dem Kunden kommt ein Vertrag zustande, wenn FOTO-VIDEO RICHTER eine Online-Reservierung bestätigt.

Mit der Beauftragung werden diese AGB akzeptiert.

Fahrtkostenregelung siehe Auftragsvordruck.

Nebenabreden oder Filmbearbeitungswünsche gelten nur in schriftlicher Form.

Die Preise verstehen sich exklusive GEMA-Gebühren.

Nach den §§ 355 – 357 BGB steht dem Kunden ein Widerrufsrecht für den geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach online-Reservierung. Der Widerruf hat schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen.

Details für den Zeitablauf auf der Hochzeit oder Gestaltungswünsche von Fotos & Video sind bis spätestens 7 Tagen vor der Hochzeit in schriftlicher Form vorzulegen. Für den Film einzuarbeitende Fotos, Musik etc. sind per Post (Einschreiben) oder persönlich an uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Hochzeitstag auszuhändigen. Spätere Zusendung, die nicht im ausgeschriebenen Leistungsumfang oder im Bestätigungsschreiben enthalten sind, sind nichtig oder bedeuten eine nachträgliche Kostenberechnung bzw. eine neue Vertragsgestaltung. Spätere Änderungswünsche des Kunden an dem geschlossenen Vertrag bewirken neue Preisberechnungen/Nachberechnungen oder ggf. die Nichtannahme der neuen Bedingungen. Gewünschte Anwesenheitszeiten von dem Videografen/Fotografen, die der allgemein gültigen Arbeitszeit von Arbeitnehmern zuwider laufen, können abgelehnt werden bzw. können eine Auftragsaufteilung bedeuten.

  1. Angebote

Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach einer Voranzahlung zustande.

  1. Haftung

Am Hochzeitstag

Wir übernehmen keine Haftung, wenn bei einem unserer (auch freien) Mitarbeiter im Laufe des Auftrages eine Videokamera oder ein Fotoapparat durch technischen Defekt ausfällt oder vielleicht die Bild-/Tonqualität durch einen technischen, nicht sofort behebbaren Fehler leidet. Oder eine Ersatzkamera ebenfalls ausfällt bzw. ausgefallen ist. Oder eine Speicherkarte (Datenträger) defekt wird. Oder bei einem krankheits- oder unfallbedingten Ausfall des eingeplanten Videografen/Fotografen kurz vor oder während den Film-/Fotoaufnahmen, und wir so kurzfristig keinen Ersatz stellen können oder nur einen Hobbyfilmer. Wir gewähren keinerlei Schadensersatzansprüche, falls nicht oder nicht rechtzeitig ein Krankheitsvertreter entsandt werden kann. Bei witterungsbedingten Ausfällen bzw. Verspätungen (z.B. im Winter: Schnee und Eis) oder Verspätungen durch Verkehrsstaus (Unfälle, Baustellen, Ferienverkehr etc.) übernehmen wir keine Haftung, aber ggf. wird in diesem seltenen Fall ein Preisnachlass gewährt, abhängig vom Zeitrahmen der Verspätung auf den gesamten Auftragszeitraum.

Schlechtes Wetter

Wir übernehmen keine Haftung, falls das Fotoshooting im Freien wegen schlechtem Wetter nicht stattfinden kann.

Schlechte Akustik, leises Gespräch

Ebenso übernehmen wir keine Haftung bei eingeschränkter Tonqualität durch schlechte Akustik (z.B. in der Kirche). Die Qualität des Originaltons ist abhängig von: Größe der Kirche, Halle, Lautstärke der redenden Personen, Stör- und Nebengeräusche, Entfernung zum aufnehmenden Motiv, Lautstärke der Musikband, des Chors, der Orgel etc. Wichtig ist, bei erwünschter Verwendung von Richt- oder Funkmikrofonen, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Pfarrers dafür einholt.

Schlechte oder ungeeignete Lichtverhältnisse

In manchen Situationen ist es unmöglich, zusätzliche Lichtquellen zu verwenden. Daraus folgt ein Nachteil, dass der Autofokus der Kamera teilweise nicht richtig reagiert (z.B. die Personen bleiben 5-10 Sekunden unscharf). Wir stellen gerne weitere Kameraleute zur Verfügung, um diesen Nachteil zu vermeiden. Wir sind nicht dafür verantwortlich, wenn ein Pfarrer die Film- und/ oder Fotoaufnahmen in der Kirche untersagt oder begrenzt. Das Brautpaar hat sich zuvor die entsprechende Genehmigung dafür einzuholen. Der Kunde stellt uns mit seiner digitalen Unterschrift von Rechtsnachteilen oder finanziellen Forderungen im Zusammenhang mit der Verwendung selbst überlassener Lieder als mp3 Dateien in Hinblick auf GEMA-Gebühren, Nutzungs- und Lizenzrechte von Interpreten sowie Musikverlagen frei. Der Kunde hat selbst Sorge für die entsprechenden Genehmigungen und der evtl. Entrichtung der Nutzungsentgelte zu sorgen. Mit dem Absenden des Online-Reservierungsformulars bestätigt der Auftraggeber dieses Einverständnis zur Nutzung von Bild- und Tonmaterial Dritter.

Wir übernehmen keine Haftung nach Ablauf der Gewährleistungspflicht von 14 Tagen für die Haltbarkeit und Abspielbarkeit von USB-Stick. FOTO-VIDEO RICHTER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für misslungene Film- und Fotoaufnahmen, die durch defekt gegangene Technik oder Datenträger am Drehtag entstehen (höhere Gewalt). FOTO-VIDEO RICHTER haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder atypische Schäden gleich welcher Art. Dies gilt auch für den Ersatz von entgangenem Gewinn, entgangener Nutzungsmöglichkeit oder immaterieller Werte. Für den Verlust von Daten des Kunden haftet FOTO-VDIEO RICHTER nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Für Bild-, Ton- und Datenträger sowie Druckvorlagen und sonstige Materialien, die uns zur Bearbeitung übergeben worden sind, wird die Haftung jedoch beschränkt auf den Wert der Rohfilm-/ Videobandmaterialien gleicher Art und Länge. Dies gilt ausdrücklich nicht für Verschleißschäden oder -mängel.

  1. Hochzeitsfotografie/Fotoalben:

Für Fotoshooting sollten etwa 2 Stunden eingeplant werden. Für Schlechtwetter sollte sich das Brautpaar um geeignete Ersatz-Locations bemühen, z.B. überdachte Gänge, Wände, Tore etc. Unser gedrucktes Fotoalbum wird mit romantischen Akzenten gestaltet, die aufgrund der künstlerischen Freiheit und der Erfahrung unserer Fotografen oder Mediengestalten basieren. Eine direkte Einflussnahme auf die Buchgestaltung mit persönlicher Anwesenheit ist ausgeschlossen.

  1. Arbeitsbedienungen

Das Brautpaar muss sich um Parking unseres Auto kümmern: beim Bräutigam, Braut, vor der Kirche, beim Fotoshooting und vor der Halle. Alternativ kann man einen Wagen mit einem Fahrer organisieren. Ebenso hat das Brautpaar ggf. anfallende Parkgebühren zu übernehmen, bzw. werden diese nachträglich abgerechnet. Verköstigung auf der Hochzeit und Nebenkosten: Gegenstand des Vertrages ist ebenfalls, dass der Auftraggeber unsere Filmer und Fotografen auf der Hochzeitsfeier ausreichend verköstigen. Voraussetzung für eine vollständige Foto- und Filmdokumentation ist, dass sich das Brautpaar um entsprechende arbeitsgerechte Voraussetzungen kümmert, sowie einen Sitzplatz im Hauptsaal (für Pausen und Verköstigung). Bei einem Sitzplatz in einem Nebenraum lehnen wir jegliche Garantien für eine vollständige Dokumentation aller Highlights der Hochzeitsfeier ab. Fehlende Aufnahmen hat das Brautpaar zu verantworten. Aufträge über 16 Stunden Länge / Nachtzuschläge /Übernachtungskosten: Bei 12 Stunden und mehr ist für ausreichende Pausen bis zu 2 Stunden zu sorgen. Bei Aufträgen mit gewünschter Anwesenheit von mehr als 16 Stunden von Filmer bzw. Fotograf, überschreitet dieses bei weitem die maximale Beschäftigungszeit eines Arbeitnehmers und bedeutet eine Auftragsaufteilung auf 2 Leute zu je maximal 8 Stunden mit einem Preis von 2 Aufträgen bis zu 8 Stunden. Bei Überschreitung der Vertragslaufzeit wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. von EUR 50,00 pro Begleitperson für jede weitere angefangene halbe Stunde. Für Einsätze an Orten ab 250 km entfernt (von uns bis zum Saal) werden 2 Übernachtungen abgerechnet.

  1. Auftragsabgabe

Neuauftrag für eine Zweitversion des Hochzeitsfilmes oder Szenenänderungen am fertigen Projekt: Neuüberspielungen Ihres fertigen Hochzeitsfilmes im Rahmen der Gewährleistungspflicht werden aufgrund von technischen Mängeln am Speichermedium innerhalb von 14 Tagen kostenfrei ausgeführt. Eine Zweitversion Ihres Hochzeitsfilmes (Nachbesserungen am künstlerischen Inhalt des fertigen Projektes/Hochzeitsfilmes, z.B. Auswahl der Szenen, der Effekte oder der Musikvertonung, soweit kein offensichtlicher Fehler des Bearbeitungsteams vorliegt), gilt als neuer Auftrag und wird nach dem zeitlichen Aufwand der Neugestaltung (an Bild, Ton und Szeneneffekten), pro angefangene Arbeitsstunde 25,00 EUR, zzgl. Material- und Versandkosten berechnet. Die von FOTO-VIDEO RICHTER aufgenommenen Fotos werden an den Auftraggeber in Form von JPEG-Dateien auf einem Datenträger abgegeben.  Außer der Aufnahmen, die wir als unangemessen betrachten. Solche Aufnahmen entfernen wir ohne jegliche Absprache mit dem Kunden. Die Bilder werden weder abgeschnitten noch retuschiert. Die Korrektur wird an Helligkeit, Sättigung, Kontrast und Weißabgleich durchgeführt.
FOTO-VIDEO RICHTER hat alle Rechte auf die Nutzung der Fotos und Videos in seiner Werbung aller Art (z. B. Druck, Webauftritt, Videoclips etc.).

  1. Lieferung

Von FOTO-VIDEO RICHTER angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Leistungsstörungen, die auf den Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen bzw. des Kunden (Kundenmaterial, fehlende Absprachen etc.) beruhen, haben wir dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten. Diesem entstehen keine Rechte hieraus. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung per Vorkasse bzw. Nachnahme. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung, unter Angabe der Rechnungs- Nr. zu zahlen. Für die Lieferung werden Versandkosten erhoben.

  1. Zahlung

Bei unserem Film- und Fotoservice ist per Rechnung eine Voranzahlung von 400,00 EUR zu leisten. Die Vorauszahlung ist die Zahlung für den für den Kunden reservierten Termin. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Reservierung ohne Angabe von Gründen mit Rückerstattung dieses Betrags zu stornieren.
Die Ordnung für den Restbetrag – siehe unsere Preisliste. Alle Zahlungen sind sofort nach Übergabe der Ware in bar oder per Rechnung im Voraus zu leisten.
Das erstellte Foto- und/oder Videomaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des FOTO-VIDEO RICHTER.

  1. Mängelrügen

Mängelrügen oder Beanstandungen offensichtlicher Mängel haben innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu erfolgen. Andernfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch FOTO-VIDEO RICHTER. Mängel können von FOTO-VIDEO RICHTER nur anerkannt werden, wenn sie sich auf technische Unvollkommenheiten der gelieferten Waren beziehen. Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mängel. 

  1. Datensicherheit

Ihre Filme werden natürlich nie von Unbefugten gesichtet oder behandelt. Material, das den in Deutschland üblichen Rahmen der Sittlichkeit überschreitet, wird grundsätzlich nicht bearbeitet. FOTO-VIDEO RICHTER wird die erhobenen Kontaktdaten (Vor- und Nachnamen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, und Adresse) nach den gesetzlichen Bestimmungen des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) behandeln.

  1. Garantie der Rechte Dritter

Der Kunde versichert, alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte der Quelldatenträger zu sein, insbesondere die Rechte Dritter, an der auf den Filmen/Videos/Bilddateien abgebildeten Personen oder Gegenständen, nicht zu verletzen. Sofern dritte Personen gegenüber FOTO-VIDEO RICHTER eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen, verpflichtet sich der Kunde, FOTO-VIDEO RICHTER spätestens auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen gegenüber FOTO-VIDEO RICHTER von dritter Seite geltend gemachten Ansprüchen freizustellen und FOTO-VIDEO RICHTER etwaige sonstige Schäden zu ersetzen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat. FOTO-VIDEO RICHTER bleibt es vorbehalten Aufträge abzulehnen, die strafbare, rechts- oder sittenwidrige, insbesondere, Volksverhetzern oder extremistische Inhalte aufweisen.

  1. Widerrufsrecht

Der Kunde kann Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Reservierung ohne Angabe von Gründen per online-Formular widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

  1. Schriftform

Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Nachteile, die dadurch entstehen, dass mündlich oder telefonisch übermittelte Erklärungen missverstanden wurden, treffen den Kunden, es sei denn, es liegt kein offensichtliches Verschulden von uns vor. Akzeptabel sind schriftliche Aufträge: unsere online-Formulare, E-Mail, Fax und Postbriefe. Nachrichten via soziale Netze, SMS, WhatsApp u.ä., außer oben genannten, sind nicht akzeptabel.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Bonn.

  1. Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll die jeweilige Bestimmung durch eine ersetzt werden, die wirksam und durchführbar ist und dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben wirksam. Diese Geschäftsbedingungen, wie auch die sonstigen Beziehungen zwischen FOTO-VIDEO RICHTER und dem Kunden, unterliegen deutschem Recht.

Ende der AGB

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